Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem Gebot wirtschaftlicher Vernunft.

Werner von Siemens, 1880

Sie wünschen sich für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter eine professionelle arbeitsmedizinische Versorgung durch einen zuverlässigen, festen Ansprechpartner, der immer vor Ort ist?

Informieren Sie sich auf dieser Seite, wie wir gemeinsam dazu beitragen können, dass Ihre Mitarbeiter gesund und geschützt bleiben.

Ich biete Ihnen umfassende Fachkompetenz und eine langjährige Berufserfahrung aus meiner Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen und internationalen Konzernen. Im Sinne einer ganzheitlichen arbeitsmedizinischen Betreuung kooperiere ich zudem mit ausgewiesenen Experten aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsmanagement und Business-Coaching. Immer dann, wenn die Gesundheit des Mitarbeiters so noch besser gefördert, die Qualität der Arbeit weiter verfeinert, die Produktivität Ihres Unternehmens im besten Sinne erhöht werden kann.

Sprechen Sie mich an.

Dr. med. Sabine Sicha

Positive Effekte einer ganzheitlich ausgerichteten arbeits­medizinischen Betreuung:

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Informieren Sie sich gerne über die Leistungen der Praxis oder buchen Sie einen Termin.

Dr. med. Sabine Sicha

Fachärztin für Arbeitsmedizin
Fachärztin für Allgemein­medizin

Heike Göbel

Ärztin

Ilona Faltus

Medizinische
Fachangestellte

Melanie Janka

Medizinische
Fachangestellte

Diana Wohlgemuth

Kranken­schwester

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Kranken­schwester

Informieren Sie sich gerne über die Leistungen der Praxis oder buchen Sie einen Termin.

In meinen Praxisräumen biete ich Ihnen umfangreiche Diagnostik unter Einsatz modernster Technik:

  • Vollständige Laboruntersuchungen
  • Sehtest
  • Perimetrie (Gesichtsfeldprüfung)
  • Audiometrie (Hörtest)
  • Lungenfunktionstest
  • EKG
  • Ergometrie (Belastungs-EKG)
  • Psychometrischer Leistungstest

Alle Untersuchungen können gerne auf Wunsch auch in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden.

Ich biete Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum im Bereich der Arbeitsmedizin an:

Arbeitsmedizinische Betreuung

Die Grundlage für eine arbeitsmedizinische Betreuung bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) sowie die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V2) der einzelnen Berufsgenossenschaften.

  • Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Durchführung von regelmäßigen Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
  • Unterstützung
    • bei Unterweisungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz
    • bei der Organisation der ersten Hilfe im Betrieb
    • bei der Erstellung von Dokumenten und Erfüllung von Meldepflichten
    • nach Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertung,
    • beim Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Beratung
    • zu Rechtsgrundlagen
    • bei Fragen zur Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Ergonomie, Arbeitshygiene und Umweltmedizin

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Ich biete Ihnen das gesamte Spektrum der arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) an.

Diese sind:

  • mit biologischen Arbeitsstoffen (früher G42)
  • mit Lärmexposition (früher G20)
  • an Bildschirmgeräten (früher G37)

Wunschvorsorgen sind Vorsorgeuntersuchungen, die auf Wunsch des Arbeitnehmers, bei gesundheitlich gefährdend empfundenen Tätigkeiten zu ermöglichen sind, z.B. bei Nachtarbeit.

Der Arbeitgeber darf, aufgrund seiner Fürsorgepflicht, seine Mitarbeiter nur dann einsetzen, nachdem er sich von deren Eignung überzeugt hat.

Eignungsuntersuchungen werden beispielsweise bei folgenden Tätigkeiten durchgeführt:

  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25)
  • Arbeiten mit Absturzgefahr (G41)

Einstellungsuntersuchungen werden auf Veranlassung des Arbeitgebers vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses durchgeführt. Sie sind ein wichtiger Teil der Gesundheitsfürsorge am Arbeitsplatz.

Einstellungsuntersuchungen befassen sich insbesondere mit Fragen

  • zur gesundheitlichen Eignung für die angestrebte Tätigkeit,
  • zur Gefährdung von anderen Mitarbeitern oder Kunden
  • zu gesundheitlichen Faktoren, die zur Arbeitsunfähigkeit führen könnten

Weiteres Leistungsspektrum

Darüber hinaus biete ich Ihnen auch weitere Untersuchungen und Leistungen an:

Untersuchungen nach

  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Feuerwehrdienstvorschrift 7 (Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr (G26.3)
  • Arbeitszeitgesetz (Nachtarbeiter bzw. Schichtarbeiter mit Nachtarbeit)
  • Röntgen- und Strahlenschutzverordnung (RöV, StrlSchV)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (siehe Verkehrsmedizin)
  • Mitwirkung bei der betrieblichen Wiedereingliederung länger erkrankter Mitarbeiter (BEM)
  • Aktionen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF)
  • Mitwirkung beim betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Begutachtung bei arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten einschließlich Maßnahmen zur Umgestaltung der Arbeitsplätze oder zu Fragen des Arbeitsplatzwechsels
  • Impfberatung und Durchführung von Impfungen bei Gefährdungen im Betrieb und im Rahmen der reisemedizinischen Beratung
  • Sehtest
  • Perimetrie (Gesichtsfeldprüfung)
  • Audiometrie (Hörtest)
  • Lungenfunktionstest
  • EKG
  • Ergometrie (Belastungs-EKG)
  • Laboruntersuchungen
  • Psychometrischer Leistungstest

Ich biete Ihnen sämtliche Untersuchungen gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) an.

Für die Erteilung bzw. Verlängerung eines Führerscheins sind, je nach Klassen, verschiedene Untersuchungen notwendig:

  • Ärztliche körperliche Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, Anlage 5.1)
  • Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, Anlage 6.2)
  • Psychometrischer Leistungstest (Reaktionstest) nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, Anlage 5.2)

PKW-Fahrer der Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1 E benötigen:

  • Sehtestbescheinigung (§ 12 FeV bzw. Anlage 6.1 oder 6.2 FeV)

LKW-Fahrer der Führerscheinklassen C, CE benötigen als Erstbewerber sowie ab dem 47. Lebensjahr alle 5 Jahre:

  • Ärztliche körperliche Untersuchung (FeV, Anlage 5.1)
  • Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (FeV, Anlage 6.2)

Taxifahrer und Busfahrer der Führerscheinklassen D, DE benötigen alle 5 Jahre:

  • Ärztliche körperliche Untersuchung (FeV, Anlage 5.1)
  • Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (FeV, Anlage 6.2)

Darüber hinaus ist ein Psychometrischer Leistungstest gemäß FeV, Anlage 5.2 erforderlich für:

  • Erst-Bewerber für Taxi- und Busführerschein
  • Inhaber der Fahrerlaubnisklasse D (Busführerschein, KOM) ab dem 47. Lebensjahr
  • Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi (FzF) ab dem 57. Lebensjahr

Die erforderlichen Untersuchungen werden an einem Termin durchgeführt.

Sie erhalten die erforderlichen Bescheinigungen sofort nach Abschluss der Untersuchung.

Terminvereinbarung

  • Untersuchungen werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung eines Termins durchgeführt.
  • Bitte erscheinen Sie zum vereinbarten Termin pünktlich und ausgeruht.
  • Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Untersuchungen eine Urinprobe notwendig ist
  • Bei chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes mellitus, Herzerkrankungen, neurologische Erkrankungen) benötige ich die Bestätigung der Eignung durch Ihren Hausarzt bzw. Ihren behandelnden Facharzt.

Kosten

  • Die anfallenden Kosten werden vor der Untersuchung bar erhoben.
  • Eine Kreditkarten- bzw. EC-Kartenzahlung ist nicht möglich.

Für private und berufliche Reisen oder Arbeitsaufenthalt im Ausland biete ich Ihnen an:

  • Reisemedizinische Beratung unter Berücksichtigung individueller Gesundheitsrisiken und Vorerkrankungen
  • Untersuchung nach ArbMedVV „Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen“
  • Nachuntersuchungen nach Rückkehr von längeren Auslandsaufenthalten
  • Aktuelle reisemedizinische Länderinformation
  • Reisemedizinische Impfungen
  • Beratung zur Malariaprophylaxe
  • Beratung zu Thromboseprophylaxe
  • Beratung bei der Erstellung einer Reiseapotheke

Für eine reisemedizinische Beratung bitte ich Sie um eine frühzeitige Terminvereinbarung in meiner Praxis.

Bringen Sie bitte hierzu mit:

  • Ihren Impfpass
  • Alle Medikamente
  • Die genauen Reisedaten
  • Die genaue Reiseroute

Die Impfberatung ist eine privatärztliche Leistung. Informationen hinsichtlich einer eventuellen Kostenübernahme seitens der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen können Sie u. a. auf folgender Internetseite: www.crm.de/krankenkassen erhalten.

Arbeitsmedizinische Praxis
Dr. med. Sabine Sicha

Telefon: 06404 69 56 333
E-Mail: arbeitsmedizin@dr-sicha.de

Helgenwiese 14
35415 Pohlheim